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AWO: Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege wird begrüßt


04. November 2020

Die Verbesserung der Situation der Pflege in Deutschland darf nicht auf Rücken der Pflegebedürftigen vonstattengehen

Die Situation der Pflege in Deutschland bessert sich. Die Personalausstattung wird schrittweise ausgebaut, Tariflöhne werden mittlerweile durch die Kassen anerkannt, weitere Maßnahmen sind geplant. Bisher bedeutet dies aber auch steigende Eigenanteile für die Gepflegten. Die Systematik der Finanzierung der Pflege lässt hier keinen Spielraum. Die immer weiter wachsenden Eigenanteile belasten jedoch schon jetzt viele Heimbewohner*innen. Pflege wird mehr und mehr zum Armutsrisiko.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte daher jüngst angekündigt, den Eigenanteil in der stationären Pflege noch im Jahr 2021 begrenzen zu wollen. Die AWO Weser-Ems begrüßt diesen Vorstoß. Er sei aus ihrer Sicht ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Kernelemente der Reform sollen eine Verpflichtung zur tariflichen Bezahlung der Beschäftigten in Pflegeinrichtungen sowie die Deckelung der Eigenanteile der Pflegeheimbewohner*innen für pflegebedingte Kosten auf max. 700 Euro für drei Jahre sein. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in der Pflegeversicherung sollen durch Steuerzuschüsse und nicht durch höhere Eigenanteile aufgefangen werden.

Harald Groth, Vorsitzender der AWO Weser-Ems, dazu: „Eine Verpflichtung zu Tariflöhnen ist absolut begrüßenswert. Es ist auch richtig, die entsprechenden Kostensteigerungen nicht auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen: Pflegebedürftigkeit ist aktuell ein Armutsrisiko, das darf so nicht bleiben. Die Deckelung der Eigenanteile ist deshalb ein willkommener Schritt. Allerdings müssen alle Eigenanteile – die für Pflege, die für die Unterkunft sowie die für das Essen – begrenzt werden. Ansonsten wäre die Deckelung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

Derzeit kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung im Durchschnitt 2.015 Euro. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen davon durchschnittlich knapp 800 Euro selbst tragen – zusätzlich zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von gut 1.200 Euro monatlich. Damit läge die Höhe der selbst zu tragenden Kosten für die Pflege auch nach einer Begrenzung der pflegerischen Eigenanteile noch sehr hoch.

Innerhalb der Regierungsfraktion wurde im Zusammenhang mit Spahns Plänen eine stärkere Berücksichtigung des Einkommens bei den Pflegekosten ins Spiel gebracht. Eine damit verbundene Einkommensprüfung lehnt die AWO Weser-Ems ab: „Pflege ist eine beitragsfinanzierte Leistung der Solidargemeinschaft und muss, genau wie die Krankenpflege, ohne besondere Prüfung der Einkünfte und des Vermögens gewährt werden“, führt Groth weiter aus. Er sieht eine Alternative in einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Pflegeversicherung, was seiner Meinung nach auch deutlich weniger Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde.

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