Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder hat sich jüngst für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland ausgesprochen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung einzuleiten.
„Die AWO hat sich seit Jahren für die Einführung der Kindergrundsicherung eingesetzt", kommentiert Harald Groth, Vorsitzender der AWO Weser-Ems, den Beschluss. „Im Schulterschluss mit der Landesregierung haben wir das Thema auf die bundespolitische Agenda gebracht. Wir begrüßen die Entwicklung und danken Carola Reimann und ihrer Vorgängerin Cornelia Rundt für den Einsatz in dieser Sache." Die AWO propagiert, dass alle Kinder die gleichen Chancen erhalten sollen, um einen gerechten Start ins Leben für alle zu ermöglichen.
Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll jetzt eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden. Hierbei sollen laut Beschluss die folgenden Leistungen zusammengeführt werden: SGB II Regelleistungen für Kinder, Kindergeld, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und der Kinderzuschlag.
„Die Kindergrundsicherung wird die Kinderarmut im Land konkret bekämpfen. Anträge und Maßnahmen werden vereinfacht und die eigenständigen Rechte der Kinder auf Unterstützung in den Mittelpunkt gerückt. Das ist ein deutliches Plus an sozialer Gerechtigkeit", so Groth für die AWO.
AWO Weser-Ems begrüßt Vorstoß zur Kindergrundsicherung
04. Dezember 2020