AWO Weser-Ems unterstützt Forderung des Müttergenesungswerks nach Verlängerung des Rettungsschirms
Viele Mütter und Kinder waren durch den Corona-bedingten Lockdown hohen familiären Belastungen ausgesetzt, ebenso wie Väter und pflegende Angehörige.
Der Bedarf an stationären Kurmaßnahmen ist entsprechend sehr hoch. Allerdings konnten seit längerer Zeit und trotz einer hohen Nachfrage keine stationären Kurmaßnahmen durchgeführt werden. Inzwischen haben die vom Müttergenesungswerk anerkannten medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken wie etwa die AWO Mutter-Kind-Klinik Lotte-Lemke-Haus an der Nordsee die Versorgung wieder aufgenommen. Allerdings ist die Auslastung aufgrund der Hygienerichtlinien immer noch eingeschränkt. Hinzu kommt, dass Kurgäste ihre Anreise aufgrund von Krankheitssymptomen oder erforderlichen Quarantänezeiten kurzfristig absagen.
Eine Verlängerung des „Rettungsschirms“ für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken ist daher dringend erforderlich – denn deren finanzielle Situation ist unsicher und existenzbedrohend. Das betrifft dann auch tausende kurbedürftige Mütter mit erheblichen gesundheitlichen Problemen, die keine Kurmaßnahme antreten könnten.
Im Gesetz ist die Verlängerung des Rettungsschirms bereits angelegt. Die AWO Weser-Ems schließt sich der Forderung des Müttergenesungswerks an, die Frist für die Ausgleichszahlungen vom 30.09.2020 um sechs Monate auf den 31.03.2021 zu verlängern. Denn Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sind dringend erforderlich, und das Angebot muss langfristig erhalten bleiben.