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AWO begrüßt zukünftige Förderung der Kurzzeitpflege


18. November 2021

Gesetzliche Förderung im Landeshaushalt festgelegt

Die AWO Weser-Ems begrüßt die Signale aus dem Landtag, zukünftig die Pflege im Land besser zu finanzieren. Mit insgesamt 7,3 Millionen Euro pro Jahr will das Land ab 2022 wieder die Bereitstellung eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze fördern. Förderschlüssel soll ein Bett auf 10.000 Einwohner sein. Die Förderung soll im neuen niedersächsischen Pflegegesetz verankert werden.

„Das ist ein klarer Erfolg im Pflegebereich", so Harald Groth, Präsidiumsvorsitzender der AWO Weser-Ems. „Vor allem die gesetzliche Verankerung der Kurzzeitpflege bedeutet, dass hier gute Strukturen aufgebaut werden sollen." Zukünftig würden demnach in den Pflegeheimen spezielle Plätze für vorübergehende Pflege freigehalten werden können. „Hiermit können Stresssituationen in der häuslichen Pflege aufgefangen werden – ein wertvolles Angebot", so Groth. Bisher hätte es hier Versorgungslücken gegeben, weil die Heime das bereithalten der entsprechenden Betten nicht refinanziert bekamen. Mit der jetzigen Regelung würde hier Abhilfe geschaffen.

„Die konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen, Kap.Ni, nimmt offensichtlich Fahrt auf. Das begrüßen wir ausdrücklich, da es den Pflegebedürftigen vor Ort konkret helfen wird", betont Groth abschließend.

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