Aktuell keine Besuche in der Wohnanlage Sutthausen möglich
Am 13. Mai hat sich in der Wohnanlage in Sutthausen ein Verdachtsfall auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) bestätigt. Der Mitarbeiter hatte zuvor im privaten Umfeld direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person und hatte sich umgehend nach Bekanntwerden in häusliche Quarantäne begeben. Bei einer daraufhin veranlassten PCR-Testung bestätigte sich bei ihm der Verdacht auf eine Infektion. Bis auf leichte Erkältungssymptome geht es dem betroffenen Mitarbeiter den Umständen entsprechend gut.
Für weitere sieben Mitarbeiter*innen wurden ebenfalls Quarantäne-Verordnungen ausgesprochen, die zuvor in direktem Kontakt mit dem positiv Getesteten standen. Ferner wurden alle Klient*innen zur aktuellen Situation informiert, ebenso wie Angehörige und gesetzliche Betreuer*innen, insofern diese nicht selbst durch die Klient*innen in Kenntnis gesetzt werden können.
Besuche aktuell nicht möglich
Zum Schutz der Klient*innen und Mitarbeiter*innen bleibt die Einrichtung vorerst für den Besuchsverkehr bis einschließlich 28. Mai 2021 geschlossen. In der Einrichtung wird alles getan, um die Klient*innen optimal zu unterstützen und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen.
Umfassende Schutzmaßnahmen und Testungen
Am Montag wurden bei allen Klient*innen und Mitarbeiter*innen, die in der letzten Woche in der Einrichtung waren, PCR-Testungen in Absprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt durchgeführt. Alle Ergebnisse waren negativ. Daneben ergab ein regelmäßiges Monitoring bislang keine weiteren Personen mit typischen Symptomen einer Corona-Virus-Infektion. Bei den Klient*innen und den Mitarbeiter*innen wurden bereits Corona-Schutzimpfungen durchgeführt.
Nach wie vor gelten in der Einrichtung strikte Hygieneverordnungen, die sich im Einzelnen wie folgt gestalten:
- Die Mitarbeiter*innen nehmen ihre Arbeit unter Einhaltung striktester Schutzmaßnahmen wahr
- Dazu zählt das Tragen von Schutzkleidung wie FFP2-Masken, Gesichtsvisieren, Schutzkitteln und Handschuhen
- Alle Mitarbeiter*innen führen drei Mal pro Woche vor Dienstbeginn Schnelltests durch
- Sollte es hierbei zu positiven Ergebnissen kommen, informieren diese ihren Vorgesetzten, den Hausarzt und das Gesundheitsamt und bleiben dem Dienst fern
- Zudem sind die einzelnen Wohngruppen räumlich voneinander getrennt und bei den Klient*innen werden mindestens einmal pro Woche und bei Bedarf Schnelltests durchgeführt