Qualität steht für die AWO Weser-Ems stets im Fokus. Bestandteil unseres Qualitätsmanagements ist es daher, die Medizinproduktesicherheit zu jeder Zeit sicherzustellen.
In allen Einrichtungen der AWO Weser-Ems haben wir daher Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV benannt, die als Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung stehen. Damit erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) die vorschreibt, dass eine sachkundige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung diese Aufgabe übernimmt.
Auf einen Blick – Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Ansprechpartner*in für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Medizinprodukte-Anwender und -Betreiber
- Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch Medizinproduktehersteller in den Gesundheitseinrichtungen.