Helfen Sie uns, die Vertrauenswürdigkeit und Unbestechlichkeit des AWO Bezirksverbandes und seiner Tochtergesellschaften zu stärken, indem Sie Missstände mitteilen. Dafür danken wir Ihnen!
Für Hinweise stehen Ihnen interne wie externe Meldewege zur Verfügung.
AWO Weser-Ems Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren
Alle Mitarbeiter*innen des AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. und seiner Tochtergesellschaften und alle anderen Personen, die Hinweise über mögliche Verstöße haben, die den AWO Bezirksverband oder eine Tochtergesellschaft betreffen, können sich jederzeit an die untenstehenden, sicheren und vertraulichen Meldestellen, wenden.
Hinweisgeber*innen sollen ohne Hemmschwelle schnell und komplikationsfrei die Möglichkeit haben, alle möglichen Missstände an eine unabhängige Stelle zu melden. Die Meldestelle wird dabei helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären, frühzeitig abzustellen und weitergehende Schäden zu verhindern. Wir nehmen jeden begründeten Hinweis sehr ernst und bearbeiten diese professionell.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bestimmt die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der Lieferkette. Hierzu bekennen auch wir uns, gemäß unserer Menschenrechtlichen Grundsatzerklärung.
Es ist ausdrücklich gewünscht, dass auch Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken (§ 2 LkSG) sowie zu Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Verpflichtungen unserer Lieferanten, gemeldet werden.
Interne Meldewege
Persönlich
Nach Vereinbarung ist ein persönliches Treffen möglich. Sie finden uns im Stadtteil Kreyenbrück in Oldenburg:
AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
Klingenbergstraße 73
26133 Oldenburg
Per Post oder per E-Mail
Schreiben Sie uns eine E-Mail an antonia.seidel@awo-ol.de
oder melden Sie sich per Post an:
AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V.
z.Hd. Frau Seidel
Betreff: vertraulich
Klingenbergstr. 73
26133 Oldenburg
Per Telefon
Telefonschisch erreichen Sie uns unter 04 41/4 80 13 19. Sie können uns auch jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Anonyme Meldemöglichkeit
Um unser anonymes Hinweisgebersystem zu nutzen klicken Sie hier.
Externe Meldestelle
Externe Meldestelle
Eine alternative externe Meldung ist über das Bundesamt für Justiz möglich. Die externe Meldestelle prüft ob Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes vorliegen. Diese Behörde wurde von der deutschen Regierung ernannt und nimmt ebenfalls Hinweise entgegen.
Die externe Meldestelle erreichen Sie hier.
AWO Weser-Ems Hinweisgebersystem
Nach Eingang des Hinweises und einer ersten Durchsicht durch die Referentin Recht & Compliance erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen haben. Anschließend erfolgt eine erste Bewertung des Hinweises. Diese umfasst insbesondere auch die Aufklärung und ggf. weitere Informationseinholung von Ihnen als Hinweisgeber*in. Wenn sich daraus ein begründeter Verdacht eines möglichen Regelverstoßes ergibt, wird sich die zuständige Person mit der Untersuchung befassen. Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen - sofern es die Rechte von Personen, die Gegenstand dieses Hinweises sind, nicht berührt.
Die Bearbeitungszeit kann sich unterscheiden und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Anonyme Hinweise werden grundsätzlich bearbeitet. Eine Rückmeldung ist nur möglich, wenn Sie eine Kommunikation über unser anonymes Online-Meldeportal erlauben.
Mitarbeiter*innen und alle anderen Personen sind dazu aufgefordert, jegliches (möglicherweise) regelwidriges Verhalten des AWO Bezirksverbandes und seiner Tochtergesellschaften sowie Missstände bei unseren Lieferanten und Vertragspartnern, an unsere interne Hinweisgeberstelle zu melden.
Darunter können zum Beispiel der Verdacht auf Verstoß gegen unsere Richtlinien, strafbare Handlungen wie Korruption, Geldwäsche, Diebstahl oder sexuelle Belästigung, aber auch Menschenrechtsverletzungen, fallen. Hierbei muss die Handlung nicht nachgewiesen sein, es genügt ein Verdacht. Auch Verdachtsmeldungen können sehr wichtig sein.
Wir möchten Ihnen als hinweisgebende Person die Möglichkeit geben, egal ob anonym oder nicht, sicher Hinweise anzuzeigen zu können. Dafür verpflichten wir uns, gegen Hinweisgeber*innen keine Maßnahmen einzuleiten, sofern das System nicht missbraucht wird.
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regeln den Schutz von Hinweisgebern, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben.
Alle Mitarbeiter*innen des AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. oder seiner Tochtergesellschaften und alle anderen Personen, die über Hinweise von Verstößen verfügen (interne oder gesetzliche Regelungen) oder auch hinreichende Gründe zur Annahme eines Verstoßes haben, können sich jederzeit an die untenstehende Meldestelle, wenden.
Die Meldestelle soll dabei helfen, etwaige Verstöße schnellstmöglich aufzuklären, frühzeitig abzustellen und weitergehende Schäden zu verhindern.
Unsere Hinweisgeberstelle übt ihre Tätigkeit weisungsunabhängig aus. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Identität von hinweisgebenden Personen wird nur unter engen Voraussetzungen offengelegt, etwa wenn die hinweisgebende Person ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt.
Sie erreichen unsere Hinweisgeberstelle unter folgenden Kontaktdaten:
- antoniaseidel@awo-ol.de
- 0441 48 01 319
- AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V., z.Hd. Frau Seidel, Betreff: vertraulich, Klingenbergstr. 73, 26133 Oldenburg
- Oder persönlich
Was bedeutet Compliance?
Compliance bedeutet die Einhaltung von internen Regeln und Richtlinien sowie Gesetzen durch rechtmäßiges Verhalten, also der geregelte Handlungsrahmen für die interne Strukturierung eines Unternehmens.
Interne Regelwerke
Einer der wohl bedeutendsten Compliance Vorschriften der AWO ist der bundesweit geltende AWO-Governance-Kodex (aus Dezember 2022). Der Governance Kodex ist in der AWO nicht neu. Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 hat sich jedoch viel getan.
Weitere interne Richtlinien sind unsere Antikorruptions- und Vergaberichtlinie sowie unser Verhaltenskodex (die von allen Mitarbeiter*innen des Bezirksverbandes und seiner Tochtergesellschaften anzuwenden sind). Daneben spielen die AWO Grundwerte bzw. das AWO Grundsatzprogramm bei allen Entscheidungen eine wesentliche Rolle.
Ergänzt werden unsere Regelungen durch unsere Hinweisgeberrichtlinie, um allen Personen, die frühestmöglich über Hinweise auf Verstöße (gegen interne oder gesetzliche Regelungen) verfügen oder hinreichende Gründe zur Annahme eines Verstoßes haben, die Möglichkeit zu geben, sich jederzeit an unsere Hinweisgeberstelle zu wenden, sowie auf unsere menschenrechtliche Grundsatzerklärung hinzuweisen (z. B. bei Missständen in unseren Lieferketten)."
Umsetzung
Bei der Einhaltung guter Compliance hilft eine ganze Reihe an Werkzeugen. Sie sollen gewährleisten, dass Fehlverhalten oder Compliance-Verstöße schon frühzeitig entdeckt, aufgeklärt oder verhindert werden können.
Für die Umsetzung unserer Richtlinien sowie der Achtung und Wahrung von Menschenrechte haben wir z.B. klare Verantwortlichkeiten, speziell zugeschnittene und regelmäßige Schulungen und Abfragen sowie verschiedenste interne Richtlinien erarbeitet. Daneben steht eine Ansprechperson sowie ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Bestehende Regelungen werden zudem regelmäßig überprüft und angepasst.