Aktuell
Endspurt am Schölerberg
Rück-Umzugstermin im Juni 2026 steht
OSNABRÜCK. Am früheren Standort „Haus am Schölerberg“ entsteht derzeit eine Einrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen – nach neuestem Stand der Umwelttechnik und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Auch wenn derzeit noch reichlich Matsch und Pfützen ringsum vor tieferen Einblicken ins Gebäude schützen, so zeigen aktuelle Luftbilder allemal, wie rasant sich die mehrgeschossige AWO-Einrichtung zur Eingliederungshilfe bislang entwickelt hat. Als vor rund drei Jahren das bis dato abgängige „Haus am Schölerberg“ an gleicher Stelle abgerissen und zum Übergang eine zweckmäßig hergerichtete Klinik in Georgsmarienhütte bezogen wurde, war die Vorfreude angesichts der bevorstehenden Wartezeit möglicherweise noch gedämpft. Nun aber, mit freiem Blick auf die tatsächlichen Ausmaße und die besondere Architektur der künftigen Anlage, wächst auch die Begeisterung bei allen Beteiligten.
Diese besteht nicht nur aus einem Wohngebäude mit barrierearmen Einzelappartements und Balkonen. Es gibt hier große Gemeinschaftsbereiche, moderne und neu gedachte Räumlichkeiten auch für Mitarbeiter*innen und nicht zuletzt ein zweites, angeschlossenes Gebäude – das künftige „Kompetenzzentrum“ mit zahlreichen Optionen für tages- und lebensstrukturierende Maßnahmen. Die mehrgeschossigen Gebäude selbst werden nahezu in Passivhausstandard (KfW 40 NH) gebaut, auf eine fossile Energieversorgung wird verzichtet. Clou ist ein mit 15 Metern Durchmesser und vier Metern Tiefe riesiger Eisspeicher im Erdreich, der in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen und Luft-/Solarkollektoren den Kälte-Wärme-Haushalt regulieren wird.
„Wohin die gute Reise gehen wird, lässt sich beispielhaft hervorragend an unserer deutlich kleineren Wohnanlage in Sutthausen mit ebenfalls zwei Gebäuden ablesen“, so Christoph Fehringer (kaufmännischer Vorstand der AWO Weser-Ems) über die 2019 fertiggestellte Einrichtung. „Auch wenn sich durch den Paradigmenwechsel in der UN-Behindertenrechtskonvention und aufgrund der Optimierungen im SGB IX die Aufgaben für uns deutlich verändern, bleiben wir mit unserer trialogischen Ausrichtung weiterhin auf Kurs und gestalten diesen Wandel gerne mit.“
Janne Koch, Trialog-Geschäftsbereichsleiterin, ist regelmäßig vor Ort, steckt mit dem Projektteam voller interner und externer Expertise derzeit alle finalen Optionen zu künftigen Abläufen und Rahmenbedingungen ab, insbesondere aber zum voraussichtlich dreitägigen Komplettbezug. „Der angepeilte Umzugstermin im Juni 2026 steht“, sagt Koch, „und was Klient*innen und Mitarbeiter*innen dann erwartet, ist ein enormes Upgrade zur früheren Einrichtung und der aktuellen Interimsheimat – gewissermaßen das ‚Haus am Schölerberg 2.0‘.“
Vor Ort wird dann eine mehr als nur zeitgemäße Assistenzleistung möglich sein, die den Standards der fachpolitischen Grundpositionen der UN-Behindertenrechtskonvention allemal entsprechen. Diese stehen für eine gesellschaftlich verankerte Ethik des wechselseitigen Respekts, der Achtung von Verschiedenheit und der solidarischen Hilfe. Hilfe zur Selbsthilfe im besten und selbstbestimmten Sinne – und dann auch in einem Umfeld, das dies alles ermöglicht. „Natürlich ist so ein Umzug in eine Zwischenlösung immer mit individuell nötigen Anpassungen verbunden, das alte Klinikgebäude in Georgsmarienhütte ist sicherlich nicht optimal für unsere Bedarfe nutzbar“, sagt Janne Koch, „dennoch sind wir dankbar, dass wir diese Interimsbleibe nutzen konnten und sehnen nun den finalen Umzug herbei. Dafür arbeiten wir auch weiterhin eng und fokussiert mit den zuständigen Behörden zusammen.“
Bei den Trialog-Wohnanlagen handelt es sich nicht etwa um stationäre psychiatrische Pflegekliniken, sondern um Eingliederungshilfen. Hier befinden sich Menschen, die sich bewusst und im Austausch mit ihren Angehörigen und Leistungsträgern dazu entschlossen haben, einen Individualweg in Gemeinschaft zu beschreiten. Auftrag ist die Assistenz dieser Klient*innen, Auftraggeber der jeweilige Kostenträger der individuellen Eingliederungshilfe. Sie werden mit sozialen Dienstleistungen und Fachwissen in der Eingliederungshilfe also unterstützt – nicht jedoch beaufsichtigt oder gar fremdbestimmt. „Und diese international anerkannten Vorgaben zur Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion halten wir für richtig und wichtig“, sagt Koch.
Filmbeiträge Schölerberg-Neubau zur Verlinkung:
Ein aktuelles Video von 2026: https://youtube.com/shorts/wDCQVWScGG4?feature=share
Zwischenstand 2025: https://www.youtube.com/watch?v=qq3jiIhkZb4
Spatenstich 2024: https://youtu.be/C7oRI1qT-7U
WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion …
… prägen das Leitbild der modernen Behindertenhilfe. Im Gegensatz zu beispielsweise Pflegeeinrichtungen werden in der Eingliederungshilfe sämtliche Angebote zur Unterstützung prospektiv vorgehalten und aktiv empfohlen, gemeinsam besprochen und bewertet, nicht aber ungefragt erbracht. Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen sollen hier in ihrem jeweils ganz eigenen Tempo ihren Weg durchs und wieder ins Leben finden. Auftrag ist hier die Unterstützung der Menschen, die „Assistenz“, diesen Weg gehen zu können. Sprich: Es liegt im Sinne der Klient*innen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.
Die Wohnanlage am Schölerberg …
… ist eine sozialpsychiatrische Einrichtung für Menschen mit einer wesentlichen und nachgewiesenen seelischen Behinderung. Klient*innen leben mit den Folgen einer psychischen Erkrankung, die bereits länger als sechs Monate anhält. Dazu gehören etwa Schizophrenie und wahnhafte Störungen (Psychosen), Affektiven Störungen (Depressionen und Manie) sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (u.a. Ängste und Zwänge). Klienten*innen erhalten hier die Möglichkeit, in einer offenen Umgebung zu leben. Sie erhalten personenzentrierte Assistenzleistungen, um ihre individuellen Ziele zu verfolgen. Diese Ziele wurden mit dem Träger der Eingliederungshilfe im Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren vereinbart.
Das SGB IX …
… regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihre Selbstbestimmung und Gleichberechtigung in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Das betrifft beispielsweise Ansprüche auf unterstützende Leistungen u.a. bei der barrierefreien Gestaltung des Alltags oder auch Schutz vor Diskriminierung – insbesondere am Arbeitsplatz. Es gilt seit Juli 2001. 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingebracht; seit 2020 ist die Eingliederungshilfe Teil des SGB IX und erfolgt durch den Rehabilitationsträger. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt seit 2009 in Deutschland und entspricht dem völkerrechtlichen Vertrag. Sie soll Inklusion in allen Lebensbereichen durch zahlreiche Regelungen garantieren.
Der AWO Bezirksverband Weser-Ems …
… bietet mit seinen über 4000 Mitarbeitenden zwischen Nordsee und Osnabrücker Land soziale Dienstleistungen in rund 80 Einrichtungen rund um Pflege, Kinderbetreuung, psychosoziale Teilhabe und Beratung an. Als politischer Verband vertritt dieser die Interessen der Menschen in der Region und setzt sich für eine demokratische und gerechte Gesellschaft ein. Beteiligungs- & Spendenmöglichkeit: https://www.awo-ol.de/Aktuelles-Presse/Spenden/
Die Arbeiterwohlfahrt …
…gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Bundesweit wirken in ihr über 300.000 Mitglieder, mehr als 72.000 ehrenamtlich Engagierte und 242.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken und den demokratischen, sozialen Rechtsstaat zu verwirklichen. Jobs und Menschen: https://www.awo-ol.de/Aktuelles-Presse/Podcast/
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