Integrationsfachdienst (IFD) für Schwerbehinderte
Willkommen im Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen
Der Integrationsfachdienst (kurz IFD) ist professioneller Dienstleister in Oldenburg. Durch das Integrationsamt Niedersachsen ist die AWO Weser-Ems als Trägerin des IFD damit beauftragt, Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeber*innen bei allen Fragen der beruflichen Beschäftigung zu unterstützen.
Ziel ist die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Schwerbehinderung.
Bürozeiten
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Unser Leistungsspektrum
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die persönliche und zuverlässige Beratung und Unterstützung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, von Behinderung bedrohter Menschen und ihrer Arbeitgeber*innen in allen Situationen der Berufstätigkeit. Auch die allgemeine Beratung von Mitarbeiter*innen im Betrieb sowie von Arbeitgeber*innen zur Förderung der Inklusion sowie der Sensibilisierung im Betrieb gehören zu unseren Leistungen. Im Auftrag anderer Rehabilitationsträger können wir im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung auch die Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung unterstützen.
Wir verstehen uns als vernetzte, flexible und regionale Beratungsstelle zur Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen. Bei der Beratung und gezielten Arbeitsplatzanpassung beziehen wir alle Beteiligten mit ein und entwickeln so individuelle und passgenaue Lösungen für die jeweilige Situation.
Unsere Leistung erfolgt vertraulich, kostenfrei und neutral.
Unser Zuständigkeitsbereich
Wir sind zuständig für folgende Regionen:
- Stadt und Landkreis Oldenburg
- Stadt Delmenhorst
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Wesermarsch
Ratsuchende, d. h. schwerbehinderte oder behinderte Menschen, Arbeitgeber*innen, betriebliche Helfer*innen, Angehörige, Ärzte oder andere Dienste können sich direkt an uns wenden.
Haben Sie Fragen zum IFD?
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung und Arbeitgeber*innen
bei diesen Themen:
Arbeitnehmer*innen
- bei Gefährdung ihres Arbeitsplatzes
- bei Konflikten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
- bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
- bei Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
Arbeitgeber*innen
- Bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Durch Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
- Bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten und verhaltensbedingten Schwierigkeiten
- Informationen zu z.B. Lohnkostenzuschüssen, personeller Unterstützung und Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Bei der Beantragung von finanziellen Leistungen bei den zuständigen Rehabilitationsträgern
- Durch die Erstellung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit kann von Menschen, die die Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (kurz WfbM) oder eines Anderen Leistungsanbieters in Anspruch nehmen oder nehmen können, genutzt werden.
Durch das Budget für Arbeit bekommen sie die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Es wird somit eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM oder bei einem Anderen Leistungsanbieter ermöglicht.
Unser Dienstleistungsangebot
- Beratung und Informationen rund um das Budget für Arbeit
- Wir sind kostenfrei, neutral und ergänzende Ansprechpartner für alle Akteure, insbesondere Arbeitgebende & Arbeitnehmende
- Ermöglichung kurzer Wege
- Unterstützung bei der Antragsstellung
Vorteile
Das Budget für Arbeit bietet Vorteile für anspruchsberechtigte Personen, Arbeitgebende und Werkstätten für behinderte Menschen.
Anspruchsberechtigte Personen
- Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Selbstständiger Verdienst des Lebensunterhalts
- Unterstützung bei der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
- Rückkehrrecht in eine Werkstatt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitgebende
- Erkennbares soziales Engagement
- Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen
- Unterstützungsleistung bei der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
- Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitsentgelts (Arbeitnehmerbrutto)
- Bei bereits erfüllter Beschäftigungsquote: Eine Prämie von 250 Euro pro Monat aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtem Budget für Arbeit (Grundlage: Schwerbehindertenausweis)
- Reduzierung der Ausgleichsabgabe bei noch nicht vorhandener Beschäftigungsquote
Werkstätten für behinderte Menschen
- kostenfreies Dienstleistungsangebot
- Unabhängige Prozessbegleitung
- Beratung aller beteiligten Akteure
Haben Sie Fragen zum Budget für Arbeit?
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende allgemeine Informationen.
Geprüfte Qualität. Gelebte Werte.
Wir arbeiten nach DIN EN ISO 9001 und 50001 – ergänzt durch AWO spezifische und wohlfahrtspolitische Anforderungen.