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Integrationsfachdienst (IFD) für Schwerbehinderte

Willkommen im AWO Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen

Unser Integrationsfachdienst (IFD) ist professioneller Dienstleister in Oldenburg. Ziel ist die Teilnahme schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Der IFD unterstützt sie bei der Suche, Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Berufstätigkeit.

Anschrift
Integrationsfachdienst
Wallstraße 11
26122 Oldenburg
Telefon
Zeiten

Bürozeiten

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns!

Montag bis Donnerstag
09.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr

Unser Leistungsspektrum

Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum zwischen Vermittlung und Begleitung an und sind in unserem Wirken immer auch vorbeugend. Wir unterstützen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen, erstellen individuelle Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile, begleiten und betreuen schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, informieren und beraten Mitarbeiter*innen in Betrieben. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Arbeitgeber*innen, um mögliche Leistungen und Unterstützungen zu klären.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die persönliche und zuverlässige Beratung und die Unterstützung von Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Wir verstehen uns als vernetzte, flexible und regionale Serviceeinrichtung zur passgenauen Vermittlung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen.

Der IFD Oldenburg arbeitet im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Agenturen für Arbeit und anderen Trägern der Rehabilitation auf der Grundlage des SGB IX.

Unser Zuständigkeitsbereich

Wir sind zuständig für folgende Regionen:

  • Stadt und Landkreis Oldenburg
  • Stadt Delmenhorst
  • Landkreis Ammerland
  • Landkreis Wesermarsch

Ratsuchende, d. h. schwerbehinderte oder behinderte Menschen, Arbeitgeber*innen, betriebliche Helfer*innen, Angehörige, Ärzte oder andere Dienste können sich direkt an uns wenden.

Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Arbeitnehmer*innen, Arbeitsuchende und Arbeitgeber*innen bei diesen Themen.

Arbeitnehmer*innen

  • bei Gefährdung ihres Arbeitsplatzes
  • bei Konflikten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
  • bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • bei Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung

Arbeitsuchende

  • bei der Einarbeitung, Probezeit und Arbeitsplatzanpassung
  • im Einzelfall bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz

Arbeitgeber*innen

  • bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen
  • bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • bei Leistungsschwankungen
  • bei Fehlzeiten, Störungen des Betriebsfriedens
  • bei finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX
  • Informationen und Antragstellungen, z. B. personelle Unterstützung und Lohnkostenzuschuss, Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
Downloads

Haben Sie Fragen zum IFD?

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Hinweis

Fachtag: Budget für Arbeit

Dieser Fachtag richtet sich zum einen an Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen/Anderen Leistungsanbietern und zum anderen an Arbeitgebende.

  • Wann? 8. Mai 2025
  • Wo? Inklusionsbetrieb Jugendherberge Oldenburg

Den Flyer sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Flyer

Budget für Arbeit

Anspruchsberechtigte Personen erhalten durch das Budget für Arbeit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Es wird somit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem Anderen Leistungsanbieter ermöglicht.

Unser Dienstleistungsangebot

  • Beratung und Informationen rund um das Budget für Arbeit
  • Wir sind kostenfrei, neutral und ergänzende Ansprechpartner für alle Akteure, insbesondere Arbeitgebende & Arbeitnehmende
  • Ermöglichung kurzer Wege
  • Unterstützung bei der Antragsstellung

Vorteile

Das Budget für Arbeit bietet Vorteile für anspruchsberechtigte Personen, Arbeitgebende und Werkstätten für behinderte Menschen.

anspruchsberechtigte Personen

  • Chance auf eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Selbstständiger Verdienst des Lebensunterhalts
  • Unterstützung bei der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
  • Rückkehrrecht in eine Werkstatt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgebende

  • Erkennbares soziales Engagement
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen
  • Unterstützungsleistung bei der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz
  • Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitsentgelts (Arbeitnehmerbrutto)
  • Bei bereits erfüllter Beschäftigungsquote: Eine Prämie von 250 Euro pro Monat aus Mitteln der Ausgleichsabgabe pro bewilligtem Budget für Arbeit (Grundlage: Schwerbehindertenausweis)
  • Reduzierung der Ausgleichsabgabe bei noch nicht vorhandener Beschäftigungsquote

Werkstätten für behinderte Menschen

  • kostenfreies Dienstleistungsangebot
  • Unabhängige Prozessbegleitung
  • Beratung aller beteiligten Akteure
Auszeichnungen

Geprüfte Qualität. Gelebte Werte.

Wir arbeiten nach DIN EN ISO 9001 und 50001 – ergänzt durch AWO spezifische und wohlfahrtspolitische Anforderungen.

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