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AWO Besondere Wohnformen

Willkommen bei den Besonderen Wohnformen (Wohnanlagen) der AWO Weser-Ems

Jeden Tag, überall in Deutschland, sind Menschen mit psychischen Erkrankungen mit Stigmatisierung und Ungleichheit konfrontiert. 

Einige von Ihnen brauchen Hilfe, damit sie ganz normale Dinge machen können: Den Haushalt führen, Arbeiten, Sport machen, ins Kino gehen, mit anderen Menschen sprechen u.s.w. Die Angebote in unseren Wohnanlagen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit seelischer Behinderung die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.

Standorte

Unsere Standorte im Überblick

Standorte

Unsere Standorte im Überblick

An unseren vier Standorten bieten wir Klient*innen einen Ort zum Leben, wobei persönliche Wünsche und Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

4 Standorte in der Auswahl

Standorte

Unsere Standorte in der Kartenübersicht

Einfach auf die Karte klicken und den gewünschten Standort finden.

km Umkreis

Ein Ort zum Leben

Ein Ort zum Leben

Wir achten auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse unserer Klient*innen und klären immer wieder neu, welches Maß an sozialer Einbindung und Teilhabe sie anstreben und ertragen, welche sozialen Rollen sie einnehmen wollen, welche auch nicht und welche Ressourcen dazu erforderlich sind. Es geht immer um komplexe Konstellationen sozialer Zugehörigkeit und Teilhabe, in die alle biografischen, individuellen und sozialen Umstände eines Klienten und seines konkreten Wohnumfeldes einfließen.

Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags erbringen wir Assistenzleistungen, die beispielsweise die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die Freizeitgestaltung sowie die Tagesstrukturierung und medizinische Versorgung beinhalten.

Die Aufenthaltsdauer in unseren Wohnanlagen bestimmen die individuellen Ziele unserer Klient*innen und deren Verwirklichung.

Im Anschluss an das Wohnen in einer Wohnanlage kann das Leistungsangebot der Psychosozialen Assistenz anknüpfen. Unsere Psychosoziale Assistenz bietet Menschen mit einer seelischen Behinderung individuelle Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung, um die (wiedergewonnene) Selbständigkeit nachhaltig zu fördern und aufrechtzuerhalten.

Besondere Wohnformen Kosten

Erfahren Sie, welche Kosten bei der Aufnahme in unsere besonderen Wohnformen entstehen.  Wer diese Kosten übernimmt und welche Voraussetzungen es für eine Aufnahme gibt.

Definition Trialog

Wir fördern den Trialog, das bedeutet für uns „Begegnung auf Augenhöhe". Er verkörpert die Beziehung und den Austausch unter drei beteiligten Partner*innen in einem Aufgabenfeld. 

Dabei wirken Klient*innen, professionelle Helfer*innen und Angehörige sowie Mitarbeiter*innen, Führungskräfte, Kooperations- und Netzwerkpartner*innen (z. B. Sozialpsychiatrischer Verbund, gesetzliche Betreuer*innen) zusammen.

Kosten

Im Rahmen der Eingliederungshilfe übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten bis zu den Freibetragsgrenzen aus eigenem Einkommen oder Vermögen. 

Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Sinnesbeeinträchtigung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, wenn sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden.

Entwicklungen im Bereich Wohnen

  • 417.234
    Ende 2019 erhielten 417.234 volljährige Menschen eine Wohnunterstützung in Besonderen Wohnformen oder als Assistenz beim Wohnen (Psychosoziale Assistenz)
  • 1/3
    Nahezu ein Drittel der Klient*innen in Besonderen Wohnfromen waren Menschen mit einer seelischen Behinderung (30%)
     
  • 73%
    Rund 73% der Menschen mit einer seelischen Behinderung, die eine Wohnunterstützung nutzen, wurden ambulant begleitet

Quelle: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2021, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS)

Infografik

Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf einen Blick

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat im Jahr 2017 in Kraft und hat die Eingliederungshilfe in Deutschland reformiert. Ziel war es, die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen (auch psychischen Behinderungen) zu stärken. 
Konkret sollten die Selbstbestimmung ausgebaut und die Unterstützungsmöglichkeiten verbesserten werden sowie mehr Inklusion im Alltag erlangt werden. Unsere AWO Infografik zum Bundesteilhabegesetz bietet eine gute Übersicht.

 

Video

AWO erklärt in einfacher Sprache – besondere Wohnformen

Video

AWO erklärt – besondere Wohnformen

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