
Schwangerschaftsberatung
Schwangerschaftsberatung Oldenburg, Brake und Nordenham
Als anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bieten wir Ihnen Beratung und Unterstützung rund um das Thema Schwangerschaft.
Unsere Standorte
Telefonische Erreichbarkeit für den Standort Oldenburg
Die Schwangerschaftsberatungsstelle mit den ergänzenden Bereichen Schwangerschaftskonfliktberatung und Psychosoziale Kinderwunschberatung erreichen Sie unter Tel. 04 41/9 73 77 20
Termine können individuell vereinbart werden und auch außerhalb der Telefonzeiten stattfinden.

Schwangerschaftsberatung in Oldenburg, Brake und Nordenham
Als anerkannte Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle bieten wir schwangeren Müttern und werdenden Vätern sowie denen, die sich eine Schwangerschaft wünschen, Beratung und Unterstützung rund um das Thema Schwangerschaft an.
In dieser Zeit stellt sich oftmals eine Neuorientierung ein, die mit vielen Fragen und eventuellen Unsicherheiten einhergehen. Neben den allgemeinen Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft beraten wir auch bei persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Themen.
Im Rahmen der Schwangerenberatung erhalten Sie u.a. zu folgenden Themenbereichen:
- staatliche Leistungen zur Familienförderung, z. B. Elterngeld, Kindergeld
- Schwangerenvorsorge
- Pränataldiagnostik (Methoden und psychosoziale Begleitung)
- besondere Rechte im Arbeitsleben, z. B. Mutterschutzgesetz, Elternzeit
- staatliche finanzielle Unterstützung, z. B. ALG II, Bafög, Wohngeld
- Vaterschafts- und Unterhaltsfragen, Umgangsrecht
- finanzielle Förderungen sowie Durchführung der Antragsstellung:
- durch Stiftungen
- Auszahlung des Verhütungsmittelzuschusses der Stadt Oldenburg
- Mittel aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"
- Familienplanung (Verhütung und unerfüllter Kinderwunsch)
- Begleitung nach Fehl- und Totgeburten
- Adoption/Pflegschaft
- Sexualberatung
Beratung in polnischer Sprache
Am Standort in Oldenburg beraten wir Sie auch in polnischer Sprache.
Anonymität, Vertrauen und Kosten
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach § 219 STGB Absatz 2, Satz 2.
Unsere Berater/innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch können Sie sich auch anonym beraten lassen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung rund um das Thema Schwangerschaft. Diese Beratung ist unentgeltlich, wertfrei, ergebnisoffen und erfolgt zeitnah.

Mutter-Kind Stiftung
Sie haben die Möglichkeit bei uns einen Antrag auf einmalige finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ zu stellen. Jede Schwangere mit einem geringen Einkommen kann diesen Antrag stellen.
Wir beraten vor, während und nach der Schwangerschaft.

Beratung zu Pränataldiagnostik
Vorgeburtliche Untersuchungen sind immer mehr Bestandteil der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge. In unserer Beratungsstelle haben Sie die Möglichkeit, sich vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen beraten zu lassen. Sie erhalten Informationen über die verschiedensten vorgeburtlichen Untersuchungen. Wir helfen, die Vielzahl der Informationen und Gedanken zu bündeln und sortieren.
Nach einem auffälligen Befund begleiten und unterstützen wir Sie, Ihre verschiedensten Gefühle und Gedanken zu reflektieren, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu finden

Schwangerschaftskonflikt-beratung in Oldenburg, Brake und Nordenham
Wir bieten eine Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß §219 StGB an und stellen bei Bedarf eine Beratungsbescheinigung aus.
Es ist uns wichtig, Frauen und Paare in der besonderen Situation der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung mit ihren Sorgen ernst zu nehmen und Verständnis für ihre Lage zu haben. Wir bieten Unterstützung bei einer verantwortungsvollen Entscheidungsfindung in einer angstfreien Atmosphäre und ohne moralische Beurteilung.
Während der Beratung übermitteln wir u.a. Informationen:
- zum Schwangerschaftsabbruch in Bezug auf die rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragestellungen
- zur Adoption/Pflegschaft
- zur Empfängnisverhütung
Im Falle eines Abbruchs beraten wir auch danach bei der Bewältigung des Schwangerschaftsabbruchs.

Verhütungsmittelzuschuss Oldenburg
Die Stadt Oldenburg übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisregelnde Mittel. Pro Person wird im Jahr maximal 150 Euro Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Berechtigt sind Bezieher*innen von
- ALG II (SGB II)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII)
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Wohngeld (WoGG)
die mindestens 22 Jahre alts sind und ihren Wohnsitz in Oldenburg haben. Der Antrag kann in unserer Beratungsstelle gestellt werden. Eine Auszahlung kann direkt hier erfolgen.
Weitere Angebote
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Sichere E-Mail-Beratung Brake/Nordenham
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Beratung zur vertraulichen Geburt
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes geheim halten möchten, aber ihr Kind unter besten medizinischen Bedingungen anonym zur Welt bringen wollen, kann die vertrauliche Geburt ein Weg sein. Wir sind qualifiziert, die Beratung zur vertraulichen Geburt durchzuführen. Wir unterstützen in dem Verfahren der vertraulichen Geburt und begleiten auf Wunsch die Schwangerschaft.
Falls Sie weitere Informationen möchten wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon: 0800 40 40 020
Sexualberatung
Wir stehen Frauen, Männern und Paaren zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung als Ansprechpartner zur Seite zu stehen.
Einrichtungsflyer Brake/Nordenham
Unsere Flyer stehen im Downloadbereich zur Verfügung und enthalten umfassende Informationen
Einrichtungsflyer Oldenburg – mehrsprachig
Unsere Einrichtungsflyer stehen mehrsprachig zum Download bereit.
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