Ihr Weg zu uns
Mutter-Kind-Kur 2025 beantragen: Ihr Weg zur Kur und Indikationen
Alle Frauen mit Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mit der 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind diese Kurmaßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Nützliche Informationen, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie, welche Indikationen wir behandeln.
Wichtige Informationen
Flyer “Ihr Weg zur Kur” vom Müttergenesungswerk
AWO Mutter-Kind-Klinik Indikationen
Der Alltag mit seinen vielfältigen Anforderungen hinterlässt Spuren. Stress und Belastung zehren an den Kräften. Die Folgen können gesundheitliche Beeinträchtigungen und diverse Erkrankungen sein. Auch viele Kinder sind gesundheitlich belastet und leiden z. B. an allergischen Reaktionen, chronischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen.
Welche Indikationen werden in der AWO Mutter-Kind-Kurklinik in Bensersiel behandelt?
Bei folgenden Indikationen (Erkrankungen) können wir Sie in unserer AWO Mutter-Kind-Kurklinik Lotte-Lemke-Haus an der Nordsee aufnehmen:
- Erkrankungen der Atemwege z. B. Infektanfälligkeit, Asthma, Bronchitis und Allergien
- Erkrankungen der Haut z. B. Ekzeme, Neurodermitis und Allergien
- Degenerative-rheumatische Erkrankungen z. B. Rückenschmerzen, Wirbelsäulenerkrankungen
- Psychovegetative und psychosomatische Erkrankungen z. B. Erschöpfungssyndrom
Als Alleinstellungsmerkmal haben wir in unserem Haus eine Hebamme.
Wir nehmen Geschwisterkinder ab 2 Jahren auf, wenn sie bereits an eine externe Betreuung gewöhnt sind.
Welche Kontraindikationen gibt es?
Nicht aufnehmen können wir Patient*innen mit folgenden Kontraindikationen:
Kontraindikationen bei Müttern
- Adipositas bei einem Gewicht von mehr als 130 kg
- akuten psychiatrischen Krankheitsbildern und Psychosen
- Anorexie/Bulimie
- Persönlichkeitsstörungen (z. B. Borderline Persönlichkeitsstörung)
- Risikoschwangerschaften (individuelle Prüfung)
- Schwangerschaften vor der 13. SSW und nach der 32. SSW
- schweren Depressionen
- Suchterkrankungen und Abhängigkeiten (z. B. Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen; ebenso stoffungebundene Süchte)
- Suizidalität, selbstverletzendem oder fremdgefährdendem Verhalten
- unbehandelten akuten posttraumatischen Belastungsstörungen und Traumafolgestörungen
Kontraindikationen bei Kindern
- Anaphylaxien
- Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern (z. B. Asperger-Syndrom)
- Epilepsie
- Kinder ab einem Pflegegrad 3
Eine Ablehnung der Aufnahme kann auch aus anderen Gründen erfolgen, die von den oben genannten Kontraindikationen abweichen.
Leider können wir spezielle Ernährungsformen wie vegan, koscher oder halal in unserem Haus nicht anbieten.
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Einrichtungsleiter Christian Keck hilft Ihnen gern weiter,
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Geprüfte Qualität. Gelebte Werte.
Wir arbeiten nach DIN EN ISO 9001 und 50001 – ergänzt durch AWO spezifische und wohlfahrtspolitische Anforderungen.