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Mutter-Kind-Kur 2025 beantragen: Ihr Weg zur Kur und Indikationen

Alle Frauen mit Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mit der 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind diese Kurmaßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Nützliche Informationen, um eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen, haben wir für Sie hier zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie, welche Indikationen wir behandeln.

Der Weg zur Mutter-Kind-Kur
im AWO Lotte-Lemke Haus: Schritt für Schritt

Anschrift
AWO Mutter-Kind-Klinik Lotte-Lemke-Haus
Lammertshörn 19 b
26427 Esens
Telefon
Downloads

Wichtige Informationen

Flyer “Ihr Weg zur Kur” vom Müttergenesungswerk

Indikationen

AWO Mutter-Kind-Klinik Indikationen


Der Alltag mit seinen vielfältigen Anforderungen hinterlässt Spuren. Stress und Belastung zehren an den Kräften. Die Folgen können gesundheitliche Beeinträchtigungen und diverse Erkrankungen sein. Auch viele Kinder sind gesundheitlich belastet und leiden z. B. an allergischen Reaktionen, chronischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen.

Welche Indikationen werden in der AWO Mutter-Kind-Kurklinik in Bensersiel behandelt?

Bei folgenden Indikationen (Erkrankungen) können wir Sie in unserer AWO Mutter-Kind-Kurklinik Lotte-Lemke-Haus an der Nordsee aufnehmen:

  • Erkrankungen der Atemwege z. B. Infektanfälligkeit, Asthma, Bronchitis und Allergien
  • Erkrankungen der Haut z. B. Ekzeme, Neurodermitis und Allergien
  • Degenerative-rheumatische Erkrankungen z. B. Rückenschmerzen, Wirbelsäulenerkrankungen
  • Psychovegetative und psychosomatische Erkrankungen z. B. Erschöpfungssyndrom

Welche Kontraindikationen gibt es?

Nicht aufnehmen können wir Patient*innen mit

  • Adipositas bei einem Gewicht von mehr als 130 kg
  • akuten psychiatrischen Krankheitsbildern und Psychosen
  • Anaphylaxien
  • Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern
  • Kinder mit einem Pflegegrad (individuelle Prüfung)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Risikoschwangerschaften (individuelle Prüfung)
  • Schwangerschaften vor der 13. SSW und nach der 32. SSW
  • schweren Depressionen
  • schweren Panik-, Zwangs- und Angststörungen
  • Suchterkrankungen und Abhängigkeiten (z. B. Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen; ebenso stoffungebundene Süchte)
  • Suizidalität, selbstverletzendem oder fremdgefährdendem Verhalten
  • unbehandelten akuten posttraumatischen Belastungsstörungen und Traumafolgestörungen

Wenn Sie unser Haus besuchen möchten, ist gemäß STIKO ein bestehender Impfschutz mit einer MMR- und einer Tetanus-Impfung für alle Mütter und Kinder erforderlich.
Eine Ablehnung der Aufnahme kann auch aus anderen Gründen erfolgen, die von den oben genannten Kontraindikationen abweichen.
Leider können wir spezielle Ernährungsformen wie vegan oder halal in unserem Haus nicht anbieten.

Kontakt

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Einrichtungsleiter Christian Keck hilft Ihnen gern weiter, 
ganz unkompliziert per Telefon oder E-Mail.

 

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Gut zu wissen

Weitere Seiten mit Infos zum Lotte-Lemke-Haus.

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