
Familienberatung Leer
Willkommen in der AWO Familienberatungsstelle Leer
Bei uns finden Kinder, Jugendliche und Eltern aus dem Landkreis Leer und von der Insel Borkum Hilfe und Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von familiären Problemen.
Beratungsanlässe können sowohl familiäre Konflikte und Probleme bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern sein, als auch schulische, emotionale und soziale Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Auch Lern- und Leistungsstörungen führen immer wieder zu Bedarf an Beratung und Diagnostik.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir Wege zur Überwindung der Probleme, die den Alltag erschweren.
Unsere Beratung erfolgt individuell im Einzel-, Paar- oder Familienkontakt. Themenorientierte Gruppenangebote für Kinder werden je nach Bedarf angeboten.
Offene Sprechstunde
Jeden Mittwoch können Sie sich telefonisch oder persönlich mit allen dringenden Fragen, die Ihre Kinder betreffen, an uns wenden und mit einer Fachkraft sprechen.

Sicherer E-Mailverkehr
Für eine sichere Mailberatung ist die einmalige Registrierung mit einem frei wählbaren Nutzernamen und einer gültigen Emailadresse notwendig.
Zur Registrierung
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Unsere Außenstelle
Wir bieten Termine der AWO Familienberatungsstelle Leer auch auf Borkum (Inselkrankenhaus, Gartenstraße 20) an. Termine für 2025:
- 7. Februar
- 10. April
- 30. Juni
- 11. August
- 29. September
- 20. November
Anmeldung bitte spätestens eine Woche im Voraus unter 04 91/6 20 92 oder info@btz-leer.de
Vertrauen Sie uns!
- Grundlage für Ihr Vertrauen uns gegenüber ist unsere Schweigepflicht, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Daher werden alle Gesprächsinhalte vertraulich behandelt. Wenn Sie es wünschen, können Sie unsere Leistungen auch anonym in Anspruch nehmen.
Kosten und Finanzierung
- Unsere Leistungen sind kostenlos. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht ein Anspruch auf Erziehungsberatung.
Weitere Angebote
- Fachberatung und Information für Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie für andere Berufs- und Personengruppen
- Video-Home-Training/Video-Interaktions-Begleitung
- Themenorientierte Elternabende
- Kinder im Blick (KiB) – ein Kurs für Eltern in Trennung
- ElternWerkstatt
- Heidelberger Elterntraining (HET)

Erziehungsberatung, Schreibabyambulanz
Erziehungsberatung
Wir bieten Beratung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-12 Jahren und ihren Eltern an.
Die Eltern können sich mit Fragen zur Entwicklung ihrer Kinder, zur Erziehungshaltung, bei sozialen Problemen und zu anderen Themen, welche die Familie und den Familienalltag betreffen, an uns wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer individuellen Fach- und Fallberatung für pädagogisches Fachpersonal aus Krippen/Kindergärten oder Schulen.
Schreibabyambulanz - Hilfe und Unterstützung für schreiende Säuglinge und ihre Eltern
Willkommen im Leben – das Baby ist da und alles ist gut? Es gibt auch die andere Seite: Unruhige und quengelnde Babys können für Eltern eine enorme seelische und körperliche Belastungsprobe sein.
Für viele Eltern ist es schwer zu ertragen, wenn sie ein Baby haben, das viel schreit, wenig schläft und sich nur schwer beruhigen lässt. Das erschöpft die Eltern, so dass es ihnen schwer fällt, das Schreien und Weinen ihres Babys auszuhalten und beruhigend auf es einzuwirken.
Bei uns in der Schreibabyambulanz erhalten Eltern mit ihrem Baby Verständnis für ihre Situation, Unterstützung und Rat.
Die Beratungstermine können bei Ihnen zu Hause oder in unserer Einrichtung stattfinden. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.
Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten: In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie sich an die Kinderklinik im Klinikum Leer wenden: Telefon 0491 86-0
Trennung und Scheidung – FAQ
Im Trennungsprozess oder bei Streit um Umgang- oder Sorgerecht kann es schwierig sein, auf der Elternebene sachlich zu bleiben.
Daher haben Sie als Eltern einen (kostenlosen) gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Leer hat diese Aufgabe an unsere Familienberatungsstelle übergeben. Sie entscheiden freiwillig, ob Sie dieses Angebot nutzen möchten. Als Beratungsteam stehen wir unter Schweigepflicht und begleiten Sie allparteilich auf dem Weg nach passenden Lösungen für Ihre gemeinsamen Kinder. Wir stellen die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Ihre Paar-Beziehung trennen. Die Eltern-Beziehung bleibt ein Leben lang bestehen. Trennungen sind emotional belastend und oft mit Verletzungen und Kränkungen verbunden. Das führt manchmal zu Vermischungen. Konflikte, die mit der Paar-Beziehung zu tun haben, werden auf die Eltern-Beziehung übertragen und es gibt plötzlich riesige Streitigkeiten um den Umgang oder das Sorgerecht. Es kann eine Konkurrenz entstehen, wer der bessere Elternteil ist. Dies führt zu emotionalen Belastungen bei Ihrem Kind.
Es ist wichtig, eine Form der Kommunikation zu finden, die das Kind vor diesen Spannungen schützt. Das bedeutet, schwierige Auseinandersetzungen nie vor dem Kind oder über das Kind austragen. Bei drohender Eskalation das Gespräch zunächst unterbrechen, um es und nach einer Beruhigungszeit erneut zu versuchen. Reden Sie jeweils vorwurfsfrei von sich und Ihren Wahrnehmungen. Hören Sie sich respektvoll zu und akzeptieren Sie unterschiedliche Sichtweisen.
Entscheiden Sie gemeinsam welches das konfliktfreieste Medium der Kommunikation für Sie sein kann (Übergabebuch, E-Mail, Messenger, Telefonat, persönliches Gespräch).
Beschränken Sie die Kommunikation auf das Wesentliche für das Kind, weniger ist manchmal mehr.
Der Elternkurs „Kinder im Blick (KiB)" hat das Ziel, Eltern in einer Trennungs- und Scheidungssituation zu unterstützen, indem ihnen verschiedene Fähigkeiten zum Umgang mit sich selbst (ICH), mit dem Kind (KIND) und dem ehemaligen Partner (WIR) vermittelt werden.
„Kinder im Blick" ist ein wissenschaftlich fundiertes Angebot, das in der Beratungspraxis mit Trennungsfamilien entwickelt wurde. Kooperationspartner bei der Entwicklung des Kurses waren die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) unter Prof. Dr. Sabine Walper und Team und der Familien-Notruf München e. V.
Der Elternkurs wird von einem Forschungsteam der Universität München wissenschaftlich begleitet, um die Qualität zu sichern und das Programm zu optimieren. Die Kursleiter*innen haben erfolgreich eine Zertifizierung erlangt.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- der Kurs ist für getrennte Eltern, mit Kindern über drei Jahren
- es darf keine Hochstrittigkeit vorliegen
- der Kurs wird jeweils mit einem Elternteil stattfinden. Der zweite Kurs für den jeweils anderen Elternteil erfolgt zeitnah
Termine:
- Nächster Kurs: 27. Oktober - 8. Dezember 2025
- montags von 09.30 bis 12.30 Uhr
- im Jugendzentrum Leer (JuZ), Friesenstraße 18-20, 26789 Leer.
Weitere Informationen oder eine Voranmeldung können Sie per Telefon unter 04 91/6 20 92, über unser Kontaktformular oder persönlich vor Ort erhalten.
Die Kursleiterinnen nehmen zu den angemeldeten Eltern Kontakt auf, um weitere Fragen zu klären. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30,00€ erhoben.
Weitere Informationen zu KiB erhalten Sie hier.
Das Wohl des Kindes wird vom Familiengericht an die erste Stelle gestellt und nicht das Wohl der Eltern. Bei Anträgen vor dem Familiengericht erhält das Kind von Amts wegen einen Verfahrensbeistand (Anwalt für das Kind) gem. § 158 FamFG. Ebenso wird das Jugendamt informiert und um Anhörung gebeten. Eltern haben eine Mitwirkungspflicht, um eine möglichst einvernehmliche Entscheidungen zu finden. Dafür erhalten Eltern zunehmend durch das Familiengericht die Auflage, den Versuch einer Einigung mit Hilfe einer Beratungsstelle herbeizuführen. Die dort getroffene Vereinbarung kann dann übernommen werden.
Die Beratung und Durchsetzungsansprüche von Unterhalt liegen ausschließlich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie. Unterhaltsleistungen sind unabhängig von Sorge- oder Umgangsrecht. Das Recht auf Unterhalt bleibt beim Kind.
Entstehende Fahrtkosten durch die Umgänge liegen in der Regel beim umgangsberechtigten Elternteil, sowie die Aufgabe des Holens und Bringens.
Zieht der Elternteil mit dem Kind weiter weg, kann es eine Teilung der Fahrtkosten und -organisation geben.
Wenn Eltern lange streiten, weiß das Kind häufig nicht, wie es sich verhalten soll und verliert die Orientierung. Kinder fühlen sich beiden Elternteilen gegenüber verpflichtet und wollen es beiden recht machen. Sie wollen nichts falsch machen und kein Elternteil verraten und verlieren. Das ist sehr anstrengend und belastend für Kinder und kann zu seelischen und körperlichen Reaktionen führen. Ihr Kind ist weder Botschafter noch Spion für seine Eltern.
Trennen Sie deutlich Ihre Gefühle und Bedürfnisse von denen des Kindes in Bezug auf den anderen Elternteil, um dem Kind einen unbelasteten Kontakt zu beiden zu ermöglichen.
Kinder sollen gehört werden, welche Wünsche und Vorstellungen sie zum Umgang haben. Die Entscheidungsverantwortung liegt aber bei den Eltern, da Kinder die Konsequenzen von Entscheidungen noch nicht überblicken können.
In der Regel haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Beim Sorgerecht werden drei Bereiche unterschieden:
- Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie z.B. Art der Ernährung, Freizeitgestaltung (Fußballverein, Schwimmverein etc.), Schlafenszeiten usw.
- Entscheidungen in Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung, wie z.B.: Was spielen wir, passt heute die Oma auf oder engagiere ich einen Babysitter?
Diese beiden Arten der Entscheidung kann jeder Elternteil für sich allein ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil entscheiden.
- Der dritte Bereich bezieht sich auf Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, z.B. der Aufenthalt des Kindes (wo lebt das Kind), Wegzug des Elternteils, bei dem das Kind lebt, die religiöse Erziehung (Bestimmung des Religionsbekenntnisses), Gesundheitsfürsorge (z.B. Operationen, Diagnostik im Lernbereich, Behandlungen), Bildung (welche Kita, Wahl der Schulart und Schule), Ausbildung, Auslandsaufenthalte (auch Urlaube) sowie Entscheidungen über das Vermögen des Kindes.
Diese Entscheidungen müssen im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts auch gemeinsam entschieden werden und das schriftliche Einverständnis von beiden Elternteilen erteilt werden.
Gemeint sind damit Entscheidungen, die nicht häufig vorkommen und deren Festsetzung nur schwer wieder zu ändern sind und von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung und die Zukunft des Kindes sind. Als Beispiel: die Teilnahme in einem Freizeitverein ist schnell wieder zu ändern, eine Diagnose für Legasthenie, eine Operation oder die Schulform nicht. Beide Eltern haben das Recht, bei Arztbesuchen usw. dabei zu sein.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden gemeinsam, bei wem das Kind hauptsächlich leben wird, wenn es kein Wechsel-Modell gibt. Bei alleiniger elterlicher Sorge erfolgt im Idealfall eine Einigung der getrenntlebenden Eltern.
Auskunftsanspruch
Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wichtig sind, zu informieren.
Zum Wohl des Kindes gehört der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Kind hat einen eigenen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Jeder Elternteil hat ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang und auch die Pflicht dazu. Eltern müssen gemeinsame Lösungen für den Umgang finden, da ein Elternteil alleine oder gar das Kind das nicht bestimmen darf.
Das Recht auf Umgang gilt auch dann, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Die Ausnahme ist, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Hier gibt es ggf. einen begleiteten Umgang. Im Rahmen des Umganges darf das Elternteil Entscheidungen aus dem Bereich des alltäglichen Lebens und der Betreuung, wie oben beschrieben, alleine treffen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine neue Partnerschaft während des Umganges dabei ist oder zeitweise auch die Betreuung übernimmt.
Damit das Umgangsrecht ungehindert ausgeübt werden kann, gibt es eine gesetzlich festgelegte Wohlverhaltensklausel, in dem beide Eltern „alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert" (§1684 Absatz 2 BGB).
Folgende Themen sind bei Trennungen wichtig zu klären:
- Umgang an Wochentagen und Wochenenden
- Gestaltung des Abholens und Bringens des Kindes und die „Übergabe"
- Umgang mit anderen wichtigen Bezugspersonen
- Besondere Ereignisse und Feiertage (Geburtstage, Kita/Schulfeste, Wettkämpfe usw.)
- Besondere Aktivitäten und Hobbys der Kinder, wenn die Umgangskontakte dadurch beeinflusst werden
- Ferienregelung und freie Schultage
- Gemeinsame Erziehungsziele der Eltern
- Regelmäßiger Austausch über die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes
Externe Unterstützung bei Trennung und Scheidung
Weiterführende Hilfsangebote

Kinderschutzberatung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern stehen, einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch speziell geschulte Fachkräfte.
Wenn Sie besorgt um das Wohl eines Ihnen anvertrauten Kindes sind, können Sie sich an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Fachberatung mit einer unserer Kinderschutzfachkräfte vereinbaren.

Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung ist im NKiTaG gesetzlich verankert und damit für alle Kindertageseinrichtungen verpflichtend.
Als Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stellt der Landkreis Leer allen Kindertageseinrichtungen das Angebot einer Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung bereit.
Weitere Informationen zur Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung
Leistungen
Die Angebote reichen von der Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Teamfortbildungen, regionaler Treffen bis hin zu individuellen Beratungs- und Coachingprozessen in den Einrichtungen vor Ort.
Alle Angebote können individuell miteinander kombiniert und passend auf die Einrichtung ausgerichtet werden. Es entstehen keine Kosten und Themen können angefragt werden. Sprechen Sie mich gerne an!
Martina Kurre (Fachberatung Sprachbildung und Sprachförderung)
Tel.: 04 91/45 44 88 15
E-Mail
Ich verfüge über einen pädagogischen Hochschulabschluss, mehrjährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe mit vielschichtigen Erfahrungen in der kindlichen Entwicklung, Sprachbildung und Sprachförderung und entsprechenden Zusatzausbildungen. Der Standort im Beratungs- und Therapiezentrum mit Sprachheilkindergarten, Interdisziplinärer Frühförderstelle und Familienberatungsstelle ermöglicht uns eine gute Vernetzung zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten.
Fachkraft für alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung im Landkreis Leer
- Neuer Kurs ab Januar 2025. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Weitere Fortbildungsangebote
Sprachförderung inklusive, denn Sprachförderung ist ja immer mit dabei, oder?
- 27. Februar 2025
- von 14.30 bis 17.00 Uhr
Sprachbildung mit digitalen Medien. Wie geht das? Wie sinnvoll ist das?
- 18. März 2025
- 6. Mai 2025
- jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr
Musik, Bewegung, Sprache Sprachsensibel musizieren...
- ...in der Krippe 24. März 2025
- ...im Kindergarten 5. Juni 2025
- jeweils von 09.00 bis 16.00 Uhr
Mit Gefühl in die Sprache - Praktische Ideen für die Sprach- und Emotionsförderung in der Kita
- 14. Januar 2025
- 12. Juni 2025
- jeweils von 14.30 bis 17.30 Uhr
Downloads zur Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung
Weitere Inhalte stehen im Downloadbereich zur Verfügung und enthalten umfassende Informationen.
Allgemeine Informationen zur AWO Familienberatungsstelle Leer
Flyer, Konzepte und weitere Inhalte stehen im Downloadbereich zur Verfügung und enthalten umfassende Informationen.
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