Begleitung, Seminare & FAQ
Begleitung und Seminare im Freiwilligendienst
Neben der praktischen Tätigkeit in deiner Einsatzstelle nimmst du an 25 Seminartagen teil. Diese sind in mehrtägige Seminare über die gesamte Dauer des Freiwilligendienstes verteilt.
Die Seminare gelten als Arbeitstage und bieten Gelegenheit u. a. für:
- Den Erfahrungsaustausch mit anderen Freiwilligen.
- Die Vermittlung von Fachkenntnissen zu ausgewählten, praxisbezogenen Themen.
- Die Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen oder rechtlichen Problemstellungen.
- Die sportliche, kulturelle und kreative Betätigung.
- Die Sammlung von sozialen Erfahrungen.
- Die Reflexion des Erlebens und Handelns in der Einsatzstelle.
Die Themen werden auf die Interessen und Bedürfnisse der Freiwilligen abgestimmt.
Eine Besonderheit im BFD ist, dass du im Rahmen der 25 Seminartage auch an einem Seminar zur politschen Bildung teilnimmst.
Wir sind für Sie da!
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Öffnungszeiten.
An deiner Seite – von Anfang an
Begleitung
Der Freiwilligendienst beinhaltet grundsätzlich eine pädagogische Begleitung. Diese wird von unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen durchgeführt. Bei Fragen oder Problemen stehen dir immer feste Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Kontakte knüpfen
Freue dich darauf, während der Seminare andere Freiwillige kennen zu lernen, neue Freundschaften zu knüpfen und auf Tipps und Tricks für deine tägliche Arbeit.
FSJ/BFD – Freiwilligendienste von A bis Z
Wer einen Freiwilligendienst machen möchte, hat viele Fragen. Hier gibt es Antworten.
Das FSJ und der BFD werden z. T. als Vorpraktikum für eine schulische Ausbildung oder ausgewählte Studiengänge anerkannt. Außerdem wird das FSJ als praktischer Teil der Fachhochschulreife in Niedersachsen anerkannt.
Das FSJ bzw. der BFD für Freiwillige unter 27 Jahren ist in der Regel eine ganztägige Hilfstätigkeit. Die Arbeitszeiten orientieren sich an denen der Einsatzstelle und betragen in der Regel zwischen 38,5 und 40 Stunden pro Woche. Seminartage gelten als Arbeitstage.
Die Freiwilligen erhalten vom Freiwilligendienst-Träger einen Ausweis. Mit diesem können die Freiwilligen teilweise Vergünstigungen bspw. beim Besuch von Museen, Kinos, Schwimmbäder oder bei Zeitkarten im öffentlichen Personennahverkehr bekommen.
Das FSJ/der BFD wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate.
Für Freiwillige besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Freiwillige im FSJ oder BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine gegebenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht in der Zeit des Freiwilligendienstes und kann, zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums wieder aufleben.
Neben der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle nimmst du an verschiedenen Seminaren teil.
Während des Freiwilligendienstes bist du über die Einsatzstelle kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Die Einsatzstelle übernimmt die Kosten.
Dein Taschengeld, welches du für deinen Dienst erhältst, soll „angemessen“ sein. Dabei ist im Gesetz lediglich die Höchstgrenze für ein Taschengeld festgelegt. Sie richtet sich nach der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Dein Urlaubsanspruch ist in deiner Vereinbarung geregelt und gilt nur für die Dauer des tatsächlich geleisteten FSJ oder BFD. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Geprüfte Qualität. Gelebte Werte.
Wir arbeiten nach DIN EN ISO 9001 und 50001 – ergänzt durch AWO spezifische und wohlfahrtspolitische Anforderungen.